Allgemeine Geschäftsbedingungen
1KREWI Medical Produkte GmbH_Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen_ Jan2024
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
a.
Für die Geschäftsbeziehung zwischen KREWI Medical Produkte GmbH, Siemensring 78a, 47877 Willich, Telefon 02154/91242-0, Fax 02154/427691, E-Mail: krewi@krewi.de (nachfolgend bezeichnet als „Verkäufer“) und dem nachfolgend als „Käufer“ bezeichneten Erwerber der Produkte und Leistungen des Verkäufers (nachfolgend bezeichnet als „Produkte“ oder „Waren“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AVL“).
b.
Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, auch nicht, wenn der Verkäufer seine Leistung widerspruchslos erbringt, es sei denn, der Verkäufer stimmt der Geltung der abweichenden Bedingungen des Käufers ausdrücklich zu.
c.
Das Angebot des Verkäufers richtet sich ausschließlich an Käufer, die Unternehmer sind (auch bezeichnet als „Geschäftskunden“ oder „B2B“). „Unternehmer“ in diesem Sinne ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
d.
Mit der Bestellung als Käufer, erklären die Käufer jeweils, dass sie ein Unternehmer und kein Verbraucher sind.
2. Kontakt- und Serviceangaben
Bitte beachten Sie die folgenden Angaben zur Erreichbarkeit unseres Kundenservice.
a.
E-Mail-Adresse: verkauf@krewi.com
b.
Telefonnummer: Telefon 02154 /912420
c.
Fax-Nummer: Fax 02154/ 427691
d.
Kontaktformular: https://www.krewi.de
e.
Erreichbarkeit des Kundendienstes: Montag – Donnerstag 08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 14:00 Uhr
3. Bestellvorgang und Vertragsschluss
a.
Die Darstellung der Produkte auf Webseiten und in digitalen oder gedruckten Broschüren, bzw. Katalogen oder vergleichbaren Produktpräsentationen des Verkäufers stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung und damit des Angebotes des Käufers dar.
b.
Das Angebot des Käufers liegt in der Übermittlung der Bestellung an den Verkäufer mittels E-Mail, Telefon oder Fax. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer dieses Angebot durch Zusenden einer Auftragsbestätigung annimmt oder durch Zusenden der bestellten Ware an den Käufer.
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4. Preise, Mindestauftragswert und Mindermengenzuschlag
a.
Alle Preisangaben verstehen sich, vorbehaltlich anderslautender Angaben, netto, zuzüglich der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (MwSt.) Es werden die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preise für die Produkte und Logistikleistungen in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
b.
Der Versand erfolgt ab einem Mindestauftragswert von EUR 150,00 frei Haus. Unter dem Mindestauftragswert behalten wir uns die Berechnung von Logistik- und Verpackungskosten vor.
c.
Bei Bestellungen unter einem Auftragswert von EUR 80,00 behalten wir uns die Berechnung von Logistik- und Verpackungskosten sowie einem Mindermengenzuschlag in Höhe von EUR 10,00 vor.
5. Zahlungsbedingungen
a.
Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abschlag, Skonti oder andere Nachlässe innerhalb von 10 Tagen zu leisten.
b.
Kosten, die durch Mahnung fälliger Forderungen entstehen, werden den Käufern in Rechnung gestellt. Im Fall von Käufern die Unternehmer sind, ist der Verkäufer berechtigt Mahnkosten in pauschaler Höhe von 5,00 Euro geltend zu machen. Den Käufern bleibt der Nachweis keiner bzw. geringerer Kosten vorbehalten
c.
Der Verkäufer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie weitere durch das Gesetz bestimmte Folgen und Kosten bei den säumigen Käufern geltend zu machen. Der Käufer kommt, ohne dass es einer Mahnung darf dann in Zahlungsverzug, wenn er die Ware 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungserhalt nicht bezahlt hat. Die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verkäufer nicht aus. Zu den Verzugsschäden gehören Kosten der Rechtsdurchsetzung, wie z.B. Kosten für Rechtsberatung, Mahnverfahren oder Inkasso.
d.
Durch die Angabe einer entsprechenden E-Mail-Adresse stimmt der Käufer zu, Rechnungen des Verkäufers auf elektronischem Wege an die von dem Käufer benannte E-Mail-Adresse zu erhalten. Eine postalische Zusendung erfolgt sodann nicht, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass Rechnungen mittels E-Mail zugestellt werden können, und verpflichtet sich hierfür die technischen Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls abzustimmen. Die Änderung der E-Mail-Adresse, an die die Rechnung versandt werden soll, ist unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen.
6. Eigentumsvorbehalt
a.
Tritt der Verkäufer in Vorleistung, verbleiben die gelieferten Produkte bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.
b.
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Zugriffe Dritter auf die im Eigentum des Verkäufers stehenden Produkte sind.
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vom Käufer unverzüglich anzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehenden Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder Kosten für eine außerprozessuale Freigabe trägt der Käufer. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt den Käufern widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus Liefergeschäften gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den Käufern über. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
7. Lieferung
a.
Die bestellten Waren werden an die angegebene Lieferanschrift geliefert, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
b.
Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil der Verkäufer mit diesem Produkt von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Verkäufer den Käufern unverzüglich informieren und ihm gegebenenfalls die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Käufer keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird der Verkäufer dem Käufer gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
c.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Verkäufer bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben. Das Recht zur Hinausschiebung der Frist gilt auch in Fällen unvorhersehbarer Ereignisse, die auf den Betrieb eines Vorlieferanten einwirken und weder von ihm noch von dem Verkäufer zu vertreten sind. Während der Dauer dieser Behinderung ist der Käufer ebenfalls von seinen vertraglichen Verpflichtungen entbunden, insbesondere der Zahlung. Ist die Verzögerung dem Käufer nicht zuzumuten, kann dieser nach einer von ihm zu setzende angemessene Frist oder einvernehmlicher Rücksprache mit dem Verkäufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
d.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Käufern über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat; die angegebenen Lieferdaten und Fristen sind vorbehaltlich anderweitiger Zusagen und Vereinbarungen, keine Fixtermine.
e.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Teillieferungen an den Käufer zu erbringen.
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8. Rücksendungen
a.
Rücksendungen von Produkten, die nicht mangelbehaftet sind, werden ohne vorherige Vereinbarung nicht angenommen. Sonderbeschaffungen, Sonderanfertigungen und nicht mehr verkaufsfähige Produkte sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
b.
Hat der Verkäufer eine Falschlieferung zu verschulden, erfolgt die Retoure/Austausch für den Käufer kostenlos. Hat der Käufer die Retouren, z.B. durch Falschbestellung, zu verschulden, behält sich der Verkäufer das Recht einer Geltendmachung von Logistik- und Verpackungskosten sowie einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,00 netto vor.
9. Gewährleistung, Mängel und Haftung
a.
Die Gewährleistung (Mängelhaftung) bestimmt sich vorbehaltlich folgender Regelungen nach gesetzlichen Vorschriften.
b.
Sachmängel verjähren unbeschadet der Haftungsregelungen dieser AVL grundsätzlich ein Jahr nach Gefahrenübergang, soweit nicht kraft Gesetzes, insbesondere bei Sonderbestimmungen für den Rückgriff des Unternehmers, zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind.
c.
Der Käufer hat die Ware unbeschadet gesetzlicher Rügeobliegenheiten unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Sachmängel unverzüglich (spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Wareneingang) sowie schriftlich und nicht erkennbare Sachmängel unverzüglich nach Feststellung, anzuzeigen. Nicht rechtzeitig vorgenommene Untersuchungen und Meldungen führen zum Ausschluss der Rechte die Sachmängel geltend zu machen.
d.
Der Verkäufer hat bei berechtigen Mängeln nur die Nacherfüllung zu erbringen und hierbei die Wahl zwischen Nachbesserung (d.h. Mangelbeseitigung) mangelhafter Sachen oder Nachlieferung (Lieferung mangelfreier Sachen) gegen Rückgabe der mangelbehafteten Produkte durch den Verkäufer. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen.
e.
Handelsübliche, gemäß Gütenormen zulässige oder geringe Abweichungen in Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung Farbe, etc. sind keine Mängel.
f.
Für die Beschaffenheit der Ware gilt: Nur die Angaben in der Produktbeschreibung oder sonst durch den Verkäufer ausdrücklich einbezogene Produktbeschreibungen oder Herstellerinformationen maßgeblich. Sonstige Informationen in Medien oder öffentliche Stellungnahmen sowie Angaben des Herstellers, sind nicht maßgeblich.
g.
Der Verkäufer haftet auf Schadensersatz unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet der Verkäufer für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten) oder im Fall vereinbarter Garantieversprechen. In diesem Fall haftet der Verkäufer jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen und erwartbaren Schaden. Der Verkäufer haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehend genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung
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des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für Schadensersatzansprüche des Käufers im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers.
10. Schlussbestimmungen
a.
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
b.
Für das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn es um Lieferungen mit Auslandsbezug geht.
c.
Der Gerichtstand befindet sich am Sitz des Verkäufers. Das Recht des Verkäufers einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen, bleibt vorbehalten.
Stand Januar 2024
